Regierungsrat beantragt die Ausgaben für den Ausbau des Restaurants Kaserne

Das Nutzungskonzept des Restaurants im Kasernenhauptbau wurde neu ausgerichtet. Es sieht vor, dass der Kanton die Kosten für einen unabhängig vom Pachtverhältnis und Betriebskonzept funktionierenden Vollausbau übernimmt. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat die benötigten Ausgaben von 3,4 Millionen Franken zur Bewilligung vor.

Im September 2016 hat der Grosse Rat für die Gesamtsanierung und den Umbau des Kasernenhauptbaus Ausgaben in Höhe von 44.6 Millionen Franken bewilligt. In diesen Kosten ist der Rohbau für das Restaurant im Kasernenhauptbau enthalten. Es war vorgesehen, dass die künftige Pächterin bzw. der künftige Pächter den Vollausbau des Restaurants selber finanziert. Der Vollausbau beinhaltet nebst Küche und Bodenbelag beispielsweise auch Sanitär- und Elektroanlagen sowie Heizung und Lüftung. Im derzeitigen Marktumfeld in der Gastronomiebranche erwies sich dies allerdings als unrealistisch. Es zeigte sich zudem, dass die ursprünglich geschätzten Kosten zu tief waren. Insbesondere bei Küche und Lüftung sind höhere Ausgaben nötig, damit ein rentabler Betrieb des Restaurants möglich ist. Der Einbau der Küche und der Lüftung ist komplexer und aufwändiger als gedacht. Auch führte die Teuerung zu Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kostenprognose.

Neues Nutzungskonzept funktioniert unabhängig vom Pächter
Deshalb wurde das Nutzungskonzept des Restaurants neu ausgerichtet: Der Kanton übernimmt zusätzlich die Kosten für einen leistungsfähigen Vollausbau, der unabhängig von Betriebskonzept und Pachtverhältnis funktioniert. Das bewegliche Mobiliar hingegen wird weiterhin von der Pächterin bzw. dem Pächter finanziert. Auf dieser Grundlage konnte der Kanton 2022 im Rahmen einer Ausschreibung mit der Grenzwert GmbH eine verlässliche Partnerin finden, die das Restaurant übernimmt. Der Kanton hat zwischenzeitlich die Details für einen entsprechenden Vollausbau projektiert. Die ermittelten Ausgaben belaufen sich auf 3,4 Millionen Franken. Der Regierungsrat legt die entsprechende Ausgabenbewilligung dem Grossen Rat zur Bewilligung vor. 

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