Geberkantone erwarten integrale Umsetzung des NFA-Gesamtpakets

Die Konferenz der NFA-Geberkantone begrüsst, dass der Bundesrat alle Elemente des Gesamtpakets der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) umsetzen will. Die vollständige Umsetzung ist für die Ausgewogenheit dieses Kompromisses unverzichtbar. Die Geberkantone erwarten vom Bundesparlament, dass es das Gesamtpaket ebenfalls unverändert unterstützt und damit den nationalen Zusammenhalt stärkt.

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs für die Jahre 2020-2025 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Die Botschaft und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen basieren auf den Ergebnissen des dritten NFA-Wirksamkeitsberichts 2016-2019.

Der Bundesrat anerkennt im Wirksamkeitsbericht die Schwachstellen des geltenden NFA-Systems, namentlich das starke Wachstum des Ressourcenausgleichs, das in den meisten Jahren seit Einführung des NFA 2008 zu einer Überdotation führte. Die Überdotation kletterte 2019 auf ein Allzeithoch von knapp 940 Mio. Franken. Die Dotation soll künftig rein rechnerisch aufgrund des Bedarfs festgelegt werden. Das minimale Ausgleichsziel wird von heute 85% auf 86,5% erhöht und gesetzlich garantiert. Der Bundesanteil wird auf das verfassungsmässige Maximum fixiert. Die Änderungsvorschläge des Bundesrates entsprechen weitgehend dem KdK-Gesamtpaket, dem die Kantonsregierungen im März 2018 zugestimmt haben.

Die im Wirksamkeitsbericht noch offen gelassene Frage zur Verwendung der frei werdenden Bundesmittel wird in der Botschaft nun geklärt. Die Lösung entspricht grundsätzlich dem Vorschlag der politischen Arbeitsgruppe „Aufgaben und Finanzen Bund – Kantone“. Die frei werdenden Bundesmittel stehen ab 2021 zur Verfügung. Sie sollen je hälftig für die Aufstockung des soziodemographischen Lastenausgleichs (SLA) bzw. für die ressourcenschwachen Kantone verwendet werden. Aufgrund der Erhöhung des Bundesanteils von derzeit rund 146% auf 150% stehen im ersten Jahr der neuen Finanzierungsperiode keine frei werdenden Bundesmittel zur Verfügung. Der SLA wird 2021 um 80 Mio. Franken und ab 2022 dauerhaft um 140 Mio. Franken aufgestockt. Die ressourcenschwachen Kantone erhalten aus den frei werdenden Bundesmitteln im 2021 80 Mio. Franken und befristet von 2022 bis 2025 durchschnittlich 140 Mio. Franken pro Jahr. Die Auszahlungen erfolgen degressiv, wobei der Bund in den ersten Jahren die Mittel vorschiesst. Die zeitliche Befristung ist eine wesentliche Voraussetzung, damit die Lösung verfassungskonform ist.

Der KdK-Kompromiss erfordert von den ressourcenstarken Kantonen sehr grosse Zugeständnisse. Die Überdotation des Ressourcenausgleichs wird nur teilweise und in drei Schritten bis 2022 abgebaut. Die gesetzliche Garantie und die Erhöhung des Mindestziels bilden ein zusätzliches finanzielles Risiko, welches mittel- bis langfristig im Vergleich zum geltenden System zu höheren Zahlungen der Geberkantone führen kann. Ausserdem würde die korrekte Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial erst mit der Umsetzung der Steuervorlage 17 schrittweise ab 2024 berücksichtigt.

Die Geberkantone setzen sich in den parlamentarischen Beratungen dafür ein, dass das Gesamtpaket vollumfänglich umgesetzt wird. Sie sind überzeugt, dass eine einvernehmliche Lösung unter den Kantonen den nationalen Zusammenhalt stärkt und die Akzeptanz des Ressourcen- und Lastenausgleichs bleibend verbessert. 

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