Abgeltung der BKB-Staatsgarantie festgelegt

Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank festgelegt. Sie beträgt für die Jahre 2017 bis 2020 jährlich 8,8 Millionen Franken.

Gemäss dem Gesetz über die Basler Kantonalbank (BKB) gewährt der Kanton Basel-Stadt der BKB eine Staatsgarantie und haftet somit subsidiär für die Verbindlichkeiten der Bank. Die BKB kann sich aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren, wobei sich dieser Kostenvorteil der BKB geschätzt auf 8,8 Millionen Franken beläuft. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, hat die BKB dem Kanton die Staatsgarantie abzugelten. Für die Festlegung der Höhe wird das sogenannte Kostenvorteilsmodell herangezogen. Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre 2017 bis 2020 auf jährlich 8,8 Millionen Franken festgelegt.

Im Weiteren hat der Regierungsrat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2016 der BKB genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Grossen Rat weitergeleitet.

Hinweise:

Bei der Festlegung der Abgeltung der Staatsgarantie handelt es sich um eine potenziell kursrelevante Meldung. Sie untersteht von Seiten BKB der börsenrechtlichen Ad hoc-Publizität. Der Versand der Medienmitteilung hat daher nach Börsenschluss zu erfolgen.

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