Einigung der Kantone im Nationalen Finanzausgleich

Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die Kantonsregierungen den Empfehlungen der politischen Arbeitsgruppe zur Optimierung des Nationalen Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) zugestimmt haben. Die Vorschläge reduzieren die Folgen wesentlicher Mängel des geltenden NFA-Systems und stellen das Gleichgewicht zwischen den Kantonen wieder her.

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat an der Plenarversammlung vom 17. März 2017 den Schlussbericht zur Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs mit sieben Empfehlungen verabschiedet. Die NFA-Geberkantone begrüssen den gemeinsamen Positionsbezug der Kantonsregierungen.

Zentrale Elemente der Einigung bilden der neue Modus zur Steuerung der Dotation des Ressourcenausgleichs, die Garantie des Mindestziels für die ressourcenschwachen Kantone, der teilweise Abbau der geltenden Überdotation sowie die bessere Abgeltung der soziodemografischen Sonderlasten. Die empfohlenen Massnahmen reduzieren die Folgen wesentlicher Mängel des geltenden NFA-Mechanismus. Insbesondere wird die Solidarhaftung innerhalb der ressourcenstarken bzw. der ressourcenschwachen Kantone gemildert. Die Ausgleichssumme wird sich künftig am Bedarf ausrichten, statt automatisch zu wachsen.

Mit der Garantie des Mindestziels von 86,5%, einer Übergangsfrist von drei Jahren und dem Verzicht auf eine sofortige tiefere Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial haben die ressourcenstarken Kantone grosse finanzielle Zugeständnisse an die ressourcenschwachen Kantone gemacht. Im geltenden Gesetz (Art. 6 Abs. 3 FiLaG) ist eine anzustrebende Mindestausstattung von 85 Prozent festgelegt, so dass der Bundesrat im dritten Wirksamkeitsbericht Massnahmen zur Korrektur der geltenden Überdotation vorschlagen müsste. Insgesamt entspricht das Massnahmenpaket einem ausgewogenen Kompromiss, der für die ressourcenschwachen und die ressourcenstarken Kantone Verbesserungen bringt.

Die NFA-Geberkantone sind überzeugt, dass eine gemeinsame Lösung der Kantone den nationalen Zusammenhalt stärkt und die Akzeptanz des Ressourcen- und Lastenausgleichs nachhaltig verbessert. Die Geberkantone unterstützen das Gesamtpaket und erwarten von den ressourcenschwachen Kantonen, dass sie alle Elemente des Kompromisses im Rahmen des Wirksamkeitsberichts und in den parlamentarischen Beratungen mittragen.

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